Klasse L / kleiner Traktor

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
  • auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
  • Selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
  • Stapler und andere Flurförderzeuge, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildung:
  • Mindestalter 16 Jahre
  • 14 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • Theoretische Prüfung

Klasse T / großer Traktor

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 60 km/h, auch mit Anhänger.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger.
  • Selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger.
  • Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausbildung:
  • Mindestalter 16 Jahre
  • 16 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist
  • Theoretische und praktische Prüfung
Nach oben scrollen