Besonderheiten bei den LKW Klassen:
  • Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • ein Passbild
    • ein augenärztliches Zeugnis
    • ein ärztliches Zeugnis
    • einen Erste Hilfe Kurs , wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde.
  • Die LKW Klassen werden auf 5 Jahre befristet erteilt.
    • Lassen Sie die Fahrerlaubnis  nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge und Züge dieser Klasse mehr fahren.
    • Um die Fahrerlaubnis zu verlängern , müssen sie durch ein ärztliches Zeugnis, einen ausreichenden Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachweisen
    • Wenn die Fahrerlaubnis längere Zeit ruht, kann die Behörde die Verlängerung ablehnen und eine neue Prüfung verlangen.
  • Gewerbliche Nutzung
    • Alle angestellten Fahrer, selbstständige Fahrer und selbst fahrende Unternehmer, die nach dem 10. September 2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erwerben, müssen zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation nachweisen, um Transporte zu gewerblichen Zwecken durchführen zu dürfen.
    • Diese Erlaubnis zur gewerblichen Güterbeförderung muss alle 5 Jahre durch Weiterbildungen ( Module ) verlängert werden.

Klasse C1 / 7.5 Tonner

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen:
  • über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
Ausbildung:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • 12 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 5 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
  • Theoretische und praktische Prüfung

Klasse C1E / 7.5 Tonner mit Anhänger

  • einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • in beiden Fällen darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht überschreiten
Ausbildung:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse C1
  • Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 5 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
  • Praktische Prüfung
Wenn Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erfolgen:
  • Solo 2 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
  • Zug 6 Sonderfahrten zu je 45 Minuten

Klasse C / großer LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen:

  • über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Ausbildung:
  • Mindestalter 21 Jahre , in Ausnahmefällen 18 Jahre.
  • Vorbesitz Klasse B
  • 16 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 10 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
  • Theoretische und Praktische Prüfung

Klasse CE / Sattelzug

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Ausbildung :
  • Mindestalter 21 Jahre , in Ausnahmefällen 18 Jahre.
  • Vorbesitz Klasse C
  • 10 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 10 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
  • Theoretische und Praktische Prüfung

Wenn Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erfolgen:

  • 20 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • Solo 4 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
  • Zug 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
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